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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der DHS Hydraulik-Service GmbH, Jakob-Friedrich-Wanner-Straße 3, D-75428 Illingen
zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen.
Stand: September 2025
1. Allgemeines
1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen der DHS Hydraulik-Service GmbH (nachfolgend „DHS GmbH“) gelten in nachstehender Reihenfolge:
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individuelle vertragliche Vereinbarungen,
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diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
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die gesetzlichen Bestimmungen (BGB, HGB).
1.2 Durch die Erteilung eines Auftrags erkennt der Besteller diese Bedingungen an. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte.
1.3 Abweichende AGB des Bestellers gelten nicht, auch wenn die DHS GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Andere Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 Die Produkte und Dienstleistungen der DHS GmbH betreffen im Wesentlichen fluidtechnische Anlagen namhafter Hersteller. Nationale Sicherheitsvorschriften, Normen sowie Betriebsanleitungen der Hersteller sind einzuhalten.
2.2 Verbindlich für die Eigenschaften sind allein die in Angeboten oder Auftragsbestätigungen aufgeführten Spezifikationen.
2.3 Katalogangaben, Prospekte, elektronische Datenblätter oder mündliche Aussagen dienen ausschließlich der Beschreibung und stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar.
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Angebote des Bestellers sind für ihn verbindlich. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Erbringung der Leistung zustande.
3.2 Bei Folgeaufträgen können frühere Pläne oder Spezifikationen zugrunde gelegt werden, sofern keine Änderungen ausdrücklich in Textform angezeigt werden.
4. Vergütung
4.1 Preise gelten ab Werk. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Besteller. Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig. Zahlungen gelten erst mit Eingang bei der DHS GmbH als bewirkt.
4.3 Bei Lieferfristen über vier Monate kann die DHS GmbH Preisanpassungen entsprechend Markt- und Kostenentwicklung vornehmen. Steigt der Preis um mehr als 5 %, steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht zu.
4.4 Bei Zahlungsverzug schuldet der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
4.5 Kommt der Besteller trotz Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann die DHS GmbH vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
4.6 Bei drohender Insolvenz oder erheblichen Zweifeln an der Bonität kann die DHS GmbH Vorauszahlungen verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
5. Liefer- und Leistungszeit
5.1 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform zugesagt werden.
5.2 Lieferfristen beginnen erst, wenn der Besteller alle erforderlichen Mitwirkungspflichten erfüllt hat (Unterlagen, Freigaben, Zahlungen).
5.3 Bei höherer Gewalt (z. B. Streiks, Naturereignisse) verlängern sich Lieferfristen entsprechend. Dauert das Hindernis länger als vier Monate, kann jede Partei zurücktreten.
5.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit zumutbar.
6. Gefahrübergang – Versand / Verpackung
6.1 Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur oder mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
6.2 Versand und Verpackung erfolgen nach Ermessen der DHS GmbH, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.3 Auf Wunsch wird eine Transportversicherung abgeschlossen, deren Kosten der Besteller trägt.
7. Gewährleistung
7.1 Gewährleistungspflicht besteht nur, wenn die Produkte bestimmungsgemäß verwendet und Betriebsanleitungen beachtet werden.
7.2 Bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei natürlichem Verschleiß bestehen keine Ansprüche.
7.3 Der Besteller muss Mängel unverzüglich anzeigen und seine Untersuchungs- und Rügepflichten erfüllen.
7.4 Die DHS GmbH kann Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erbringen.
7.5 Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Besteller Rücktritt oder Minderung verlangen.
8. Haftung
8.1 Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt.
8.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Die Haftung für Schäden an Rechtsgütern des Bestellers (z. B. andere Sachen) ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
8.4 Im Übrigen gilt die gesetzliche Haftung nach Produkthaftungsgesetz.
9. Verjährung
9.1 Ansprüche wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang.
9.2 Ausgenommen sind Fälle von Vorsatz, Arglist, Garantien, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Produkthaftungsgesetz oder grober Fahrlässigkeit. Hier gelten die gesetzlichen Fristen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der DHS GmbH bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen.
10.2 Verarbeitung oder Vermischung mit anderen Gegenständen führt zu Miteigentum im Verhältnis der Werte.
10.3 Bei vertragswidrigem Verhalten kann die DHS GmbH die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen.
11. Schutzrechte
11.1 Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten bestehen nur, wenn die DHS GmbH diese zu vertreten hat.
11.2 Der Besteller ist verpflichtet, die DHS GmbH unverzüglich über geltend gemachte Schutzrechtsverletzungen zu informieren.
12. Geheimhaltung und Datenschutz
12.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten.
12.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der DSGVO.
12.3 Mitarbeiter und beauftragte Dritte sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
13. Pflichten des Bestellers
13.1 Der Besteller darf die Vertragsleistungen nur rechtmäßig nutzen.
13.2 Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen nur mit Zustimmung der DHS GmbH übertragen werden.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
14.2 Gerichtsstand ist der Sitz der DHS GmbH in Illingen. Die DHS GmbH kann den Besteller auch an dessen Sitz verklagen.
14.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
14.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
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